13.11.2012 - 15:36 [ MMNews ]

Sie sind rechtsradikal!

BVerfG: Die Bezeichnung anderer als „rechtsradikal“ ist als Werturteil nicht sanktionierbar und fällt unter die „Meinungsfreiheit“. Der Vorwurf „rechtsradikal“ und damit „zum Abschuss und zur Lynchjustiz freigegebenes Freiwild“ kann somit bald jeden treffen der den Euro kritisiert und gegen die Brüsseler EU-Diktatur aufbegehrt.