19.04.2011 - 09:33 [ Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen ]

Sächsisches Versammlungsgesetz ist nichtig

Der im Gesetzgebungsverfahren im Wesentlichen unverändert gebliebene Artikel 1 des Entwurfes eines Sächsischen Versammlungsgesetzes sah eine Übernahme des Versammlungsgesetzes des Bundes als Landesrecht vor. Der Wortlaut des Versammlungsgesetzes ließ sich weder dieser Vorlage noch den im Gesetzgebungsverfahren nachfolgenden Parlamentsdokumenten entnehmen.