So soll das bestehenden Gesetz, laut dem Entwurf, der jetzt öffentlich in die Diskussion geriet, um einen §33 erweitert werden, der es der Polizei ermöglicht, Telekommunikationsunternehmen zu zwingen, ihre Dienste für einen bestimmten Zeitraum und Ort einzustellen. Dies ist nicht unbedingt an einen Richtervorbehalt oder eine Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft gebunden