Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 10. Oktober 2012
Das Verbot der vom Komitee für Grundrechte und Demokratie in Frankfurt für den 17. Mai 2012 angemeldeten Versammlung „Für das uneingeschränkte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit“ war rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat nach einer ausführlichen Verhandlung am 10. Oktober 2012 unserer Klage stattgegeben.