Die Palästinenser hatten bereits 2009 eine Erklärung abgegeben, sich – ohne Beitritt zum Statut – der Gerichtsbarkeit des ICC zu unterwerfen und damit dessen Zuständigkeit für Vorfälle in den Palästinensergebieten möglich zu machen. Die Anklagebehörde hatte dieses Ansuchen abgelehnt mit Verweis auf die Tatsache, dass es nach UN-Definition noch keinen Staat Palästina gebe.