Mit Urteil vom 28.08.2013 (13 U 105/07) entschied das OLG Frankfurt, dass eine siebentägige, anlasslose Speicherung von IP-Adressen durch die Telekom zulässig ist.
Mit Urteil vom 28.08.2013 (13 U 105/07) entschied das OLG Frankfurt, dass eine siebentägige, anlasslose Speicherung von IP-Adressen durch die Telekom zulässig ist.