Der städtischen Müllentsorgung MA48 wird vorgeworfen, die Sachen der Obdachlosen entsorgt zu haben. Von der MA 48 heißt es dazu, dass sie im Zuge der polizeilichen Amtshandlung aufgefordert worden sind, Müll zu entsorgen. Der Anwalt der Obdachlosen kritisiert, dass es sich dabei nicht um Müll, sondern um das „Mindestmaß dieser Menschen, um überleben zu können“ handelte.