Gemeint ist damit ein Memorandum of Agreement zwischen der NSA und dem deutschen Auslandsgeheimdienst BND aus dem Jahr 2002. Darin ist die Zusammenarbeit der beiden Dienste geregelt. Das Abkommen ist geheim. Einem Gutachten des Auswärtigen Amtes zufolge erwächst aus dem Übereinkommen auf Behördenebene jedoch keine völkerrechtliche Verpflichtung der Bundesregierung, eine Zustimmung einzuholen