In der Antwort der Landesregierung heißt es, dass der Staatstrojaner nicht extra auf seine Rechtmäßigkeit geprüft werde, weil das BKA versichere, dass die Software nach geltendem Recht entwickelt wurde.
In der Antwort der Landesregierung heißt es, dass der Staatstrojaner nicht extra auf seine Rechtmäßigkeit geprüft werde, weil das BKA versichere, dass die Software nach geltendem Recht entwickelt wurde.