In der Europäischen Union wurde Neotam als Süßstoff und Geschmacksverstärker mit der E-Nummer E961 in Nahrungsmitteln zugelassen. Neotam kann und soll andere Süßstoffe wie z.B. Aspartam ersetzen, da es für die Industrie noch preiswerter als Aspartam ist. Sorgen bereitet seine immun- und nervenschädigende Wirkung