Als Vorbild für den französischen Gesetzentwurf werden explizit deutsche und britische Gesetze genannt. Artikel 10 des Entwurfs erlaubt etwa, dass bei einer Online-Durchsuchung auch nicht-lokal gespeicherte Daten (z.B. in der Cloud) einbezogen werden können. Die gleiche Möglichkeit sieht hierzulande der deutsche Paragraf 110 Abs. 3 StPO vor.