17.10.2013 - 20:40 [ Gegen Hartz ]

Neuer ALG II-Weiterbewilligungsantrag verstößt gegen Bundesdatenschutzgesetz

Zum Ende des Jahres werden wieder viele ALG II-Leistungsempfänger einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Dafür hat Bundesagentur für Arbeit (BA) seit August 2013 ein neues Formular. Der Weiterbewilligungsantrag ist rechtlich gesehen ein vereinfachter Neuantrag, dem trägt das neue Formular Rechnung. Wurde im alten Formular nur nach Änderungen gefragt, so beziehen sich die meisten Fragen im neuen Formular nun auf die aktuellen Verhältnisse. So werden u.a. Angaben über aktuelle Einkommen und Unterkunftskosten gefordert, einschließlich der entsprechenden Anlagen und Nachweise.