Offenbar wollte der Bundespräsident auf Drängen der Kanzlerin die einschlägigen Gesetze und Ratifikationserkilärungen noch am Abend des 29. Juni, unmittelbar nach der Abstimmung im Bundestag und Bundesrat unterzeichnen. Dagegen wehrte sich das Bundesverfassungsgericht – das dann keine Möglichkeiten mehr gehabt hätte, die Gesetze im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu prüfen. Das höchste Gericht wäre ausmanövriert gewesen – ein Affront, wie es ihn bisher noch nicht gegeben hat.