Diese völkerrechtswidrigen Angriffe Israels auf schutzlose Menschen verstoßen gegen die Menschenrechte und das Völkerrecht. Es ist ausdrücklich verboten, Krieg gegen die Zivilbevölkerung zu führen. Dieses Kriegsverbrechen muss geahndet werden. Als erstes muss das Assoziierungsabkommen der EU mit Israel sofort ausgesetzt werden. Artikel 2 verpflichtet alle Vertragspartner zur Einhaltung der Menschenrechte. Auch muss die Kooperation mit israelischen Rüstungsunternehmen im Rahmen des EU-FORSCHUNGSPROGRAMMs sofort beendet werden.