(21.11.2008) Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag nötig. CDU/CSU und SPD stellen zusammen 445 von 612 Abgeordneten und haben damit die erforderliche Anzahl von Stimmen.
SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz hatte sich zuvor optimistisch gezeigt, dass es beim Streit über das BKA-Gesetz noch „vor Weihnachten“ eine Einigung gebe.