Die Behörden bekamen deutlich mehr Befugnisse; unter anderem wurde ihnen weitreichender Zugriff auf Post-, Bank-, Luftverkehrs- und Telekommunikationsdaten gewährt. Betroffen von den Neuregelungen waren unter anderem der Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst, das Bundeskriminalamt, der Bundesgrenzschutz und der Militärische Abschirmdienst.