Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Kläger beanstandeten Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Commerzbank. Die Verbraucherschützer verlangten Unterlassung. Von ihren Kunden hatte die Bank bei Nachforschungen oder Reklamationen für bestimmte Überweisungen eine Gebühr von pauschal 25 Euro verlangt. Das ist, wer von Sozialleistungen abhängig ist, sehr viel Geld.