(13.12.2007) Steinmeiers Beauftragter für die Nachrichtendienste, Ernst Uhrlau, empfing im Juli 2002 im Kanzleramt einen ranghohen General des syrischen Militärgeheimdienstes. Mit diesem wurde die Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus vereinbart. Dazu zählte der Zugang zu den Aussagen des Deutschen Mohammed Haydar Zammar, der schon damals in einem syrischen Foltergefängnis eingekerkert war. Als Gegenleistung für die Informationen wurden die beiden syrischen Spione, die in Untersuchungshaft saßen, freigelassen.
Das Bundeskanzleramt nutzte für den Handel im Sommer 2002 eine rechtliche Brücke, die im Paragraph 153 d der Strafprozessordnung geregelt ist. Dort heißt es im Absatz 2, dass der Generalbundesanwalt eine bereits erhobene Klage wegen bestimmter Straftaten zurückziehen kann, um einen „schweren Nachteil für die Bundesrepublik Deutschland“ abzuwenden oder wenn „der Verfolgung sonstige überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen“.