(18.Februar 2009) Am 30.05.2007 wurde einem linken Journalisten nach zuvor ausgestellter Presse-Akkreditierung für den G8 in Heiligendamm diese wieder entzogen. Grundlage dafür waren „Erkenntnisse“ des Bundesverfassungsschutzes. Gegen diese Verweigerung der Akkreditierung erwirkte er noch vor dem G8-Gipfel einstweiligen Rechtschutz durch das Verwaltungsgericht Berlin.