Den Immobilienbesitzern, die zukünftig die ihnen auferlegten Steuern nicht zu zahlen vermögen, werden sich entscheiden müssen, eine Immobilie – sei es auch unter deren objektbezogenem Wert – zu veräußern, sich auf irgend eine Weise Geld zu leihen oder aber die Immobilien vom Fiskus beschlagnahmen zu lassen.