Wir haben der Einsetzung des „Hauptausschusses“ nicht zugestimmt, weil wir erhebliche
verfassungsrechtliche Bedenken gegen seine Einsetzung haben. Der „Hauptausschuss“ stellt eine
Entmündigung des Parlaments dar.
Wir haben der Einsetzung des „Hauptausschusses“ nicht zugestimmt, weil wir erhebliche
verfassungsrechtliche Bedenken gegen seine Einsetzung haben. Der „Hauptausschuss“ stellt eine
Entmündigung des Parlaments dar.