(20.Mai 2009)
Eine Zustimmung des z.Z. beratenden Bundesverfassungsgerichtes zum sogenannten “Lissaboner Vertrag” bedeutet rechtlich die Entmachtung der deutschen Verfassung zugunsten eines demokratisch unkontrollierten Eurasischen Blocks bis zum Kaukasus und über den Mittelmeerraum.(..)
Es gibt keinen Kompromiss. Es gibt keine Verhandlungen. Es gibt keine Debatte.
Das Grundgesetz ist die Verfassung der Deutschen. Und sie bleibt es auch.
Sonst gibt es die 3.Deutsche Revolution nach 1848 und 1918.