Die Streikenden, die schon seit acht Tagen die Arbeit verweigerten, hatten eine Anordnung der Regierung vom Vortag missachtet, die Arbeit wieder aufzunehmen. Im Rahmen eines Notstandsgesetzes hatte sie den Mitarbeitern der Verkehrsbetriebe mit Festnahme gedroht, sollten sie den Streik nicht beenden.