04.02.2013 - 19:48 [ Focus ]

`Gemeinschaft der Nerdisten`

Dort heißt es unter Paragraph 5, Absatz 5: „Ein Rundfunkbeitrag ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten, 1. die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind (…)“. Diesen Passus wollen Hacker nun ausnutzen – und haben zu diesem Zweck die „Glaubensgemeinschaft der Nerdisten“ ins Leben gerufen.