Wegen Verleumdung müssen sich seit Dienstag zwei ehemalige Zwangsprostituierte des einstigen Leipziger Kinderbordells „Jasmin“ vor dem Dresdner Amtsgericht verantworten. Weil sie zum Auftakt zunächst keine Angaben machten, wurde der Prozess kurz nach Verlesung der Anklageschrift vertagt. Zeugen waren für den ersten Verhandlungstag nicht geladen. Der Prozess, der unter großem Medien- und Zuschauerinteresse begann, soll nun am 4. Oktober fortgeführt werden.