(7.4.2011) Das Gesetz sieht vor, dass Online-Händler, Video- und Musikplattformen, Webmail-Betreiber und verschiedene andere Internet-Unternehmen alle Daten, die sie von ihren Nutzern erhalten, für einen Zeitraum von einem Jahr aufbewahren müssen. Dazu gehört auch, dass Passwörter nicht mehr als Hash-Wert verschlüsselt werden dürfen, sondern im Klartext vorgehalten werden sollen, berichtete die ‚BBC‘.