In Frankreich sind Internetsperren bereits über das ARJEL-Gesetz gegen illegales Glücksspiel und nach dem LOPPSI-2-Gesetz gegen Kindesmissbrauchsabbildungen möglich. Die aktuelle Verordnung bindet jetzt auch das Antiterrorgesetz von 2014 ein.
In Frankreich sind Internetsperren bereits über das ARJEL-Gesetz gegen illegales Glücksspiel und nach dem LOPPSI-2-Gesetz gegen Kindesmissbrauchsabbildungen möglich. Die aktuelle Verordnung bindet jetzt auch das Antiterrorgesetz von 2014 ein.