(17.01.2013) Manchmal werden jedoch trotz globaler Ansteckungswege – ungerechtfertigt – nationale Belange höher gewichtet als europäische Interessen. Genau diese Verbundenheit mit den nationalen Banksystemen kann dazu führen, dass Aufseher in der Tradition ihrer eigenen Verwaltungspraxis gefangen sind und heimische Banken aus nationalen Erwägungen schonen. (..)
Leider wird in der aktuellen Diskussion häufig vergessen, dass Sinn und Zweck einer Bankenaufsicht nicht allein darin besteht, den genannten Teufelskreis zu durchbrechen. Dies kann der europäische Gesetzgeber auch durch eine adäquate Regulierung erreichen, unter anderem durch eine risikoangemessene Eigenmittelunterlegung von Staatsanleihen und Obergrenzen für die Kreditvergabe an Staaten.