11.10.2013 - 10:46 [ Neues Deutschland ]

Ein Ramelow-Urteil macht noch keinen Rechtsstaat

Die Richter definierten nicht, welche Gründe im Einzelfall vorliegen müssen, damit die Behörden einem gewählten Volksvertreter auf den Leib rücken dürfen. Es müssten, so heißt es, lediglich Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Abgeordnete sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft.