18.01.2013 - 16:12 [ Fefe ]

Die Zeitungs- und Zeitschriften-Verbände haben ein LSR-Gutachten in Auftrag gegeben. Wenig überraschend erweckt es den Eindruck, nicht gänzlich ergebnisoffen produziert worden zu sein

Mir fällt als erstes dieser Abschnitt hier auf:

„Außerdem wird verkannt, dass von dem Schutzumfang des Urheberrechts laut RegE mit Verweis auf die Paperboy-Entscheidung des BGH die reine Verlinkung explizit nicht erfasst ist (BT-Drs. 17/11470, S. 10). Das Gutachten geht an dieser Stelle offensichtlich von falschen Prämissen aus.“

Mit anderen Worten: ICH bin Schuld am LSR. Paperboy war eine Suchmaschine für Online-Zeitungen, die ich im letzten Jahrtausend programmiert hatte.