10.10.2012 - 12:08 [ FAZ ]

Die Erbschaftsteuer kommt vors Verfassungsgericht

Gesetzesbestimmungen ermöglichten es Privatpersonen, durch willkürliche Gestaltungen „Vermögen jeder Art und in jeder Höhe“ steuerfrei zu vererben oder zu verschenken, rügt der Bundesfinanzhof. Das verstoße gegen das Gleichheitsgebot, zumal es dabei nicht auf eine „Gemeinwohlbindung des erworbenen Vermögens“ ankomme. Die Richter sehen darin eine „Überprivilegierung“ und einen „Begünstigungsüberhang“