27.05.2015 - 06:51 [ Süddeutsche ]

Deutschland muss sich nur trauen

Die Karlsruher Richter haben das so formuliert: „Das Grundgesetz gewährleistet das Institut der Ehe nicht abstrakt, sondern in der Ausgestaltung, wie sie den jeweils herrschenden, in der gesetzlichen Regelung maßgebend zum Ausdruck gelangten Anschauungen entspricht.“ Anders gesagt: Der Gesetzgeber kann also, aufgrund gewandelter Anschauungen der Gesellschaft, ein Gesetz erlassen, wonach nicht nur Mann und Frau, sondern auch zwei Männer oder zwei Frauen eine Ehe eingehen können.