Verbindlich klingende Rüstungsexportrichtlinien werden „flexibel“ ausgelegt und kommen de facto nicht zur Anwendung. Exportbeschränkungen kamen in der Vergangenheit zustande, wenn der öffentliche Druck zu groß wurde. Ähnlich verhält es sich mit der Anwendung anderer verbindlicher oder freiwilliger Richtlinien: ihre Durchsetzung braucht eine gut organisierte, widerständige Zivilbevölkerung.