Die Vernehmungen des NSA-Untersuchungsausschusses belegen, was sich schon vorher erahnen ließ: Der BND konstruiert sich für die Auslandsaufklärung einen weitgehend rechtsfreien Raum, indem er sein gesetzliches Fachrecht mit dem Verfassungsrecht kurzschließt und das Grundgesetz höchst eigenwillig auslegt.
Dass diese Konstruktion vor Gericht hält, ist stark zu bezweifeln.