06.12.2015 - 15:08 [ Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik und Informationsrecht ]

Das Internet – ein rechtsfreier Raum ?

(16/1997) In Frankreich ist Verschlüsselung durch das Gesetz 90-1170 vom 29.12.1990 de facto verboten. Zwar kann man sich die Verschlüsselung nach vorheriger Hinterlegung des Schlüssels von der DISSI genehmigen lassen, diese Genehmigung ist aber nach geltender Praxis nur großen Unternehmen und Banken vorbehalten.