Der Einsatz von deutschen Polizeikräften auf ausländischem Staatsgebiet – als auch der Einsatz von ausländischen Polizeibeamten in Deutschland – sei gängige Praxis und habe sich bewährt, so die Bundesregierung. Dabei seien die Polizeibeamte regelmäßig auch mit exekutiven Befugnissen ausgestattet, wie es der Prümer Vertrag über grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit zulässt. Durch den Prümer Vertrag gedeckt sei auch die Bewaffnung des CRS-Beamten mit Pistole, Schlagstock und Spezialhandschuhen. Neben französischen und niederländischen Polizisten seien auch je ein russischer und ein türkischer Beamter im Rahmen eines Lehrgangs der Bundespolizei als Beobachter anwesend gewesen.