Der Richtwert von einer Person pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche bringe „kein signifikantes Mehr an Infektionsschutz“ und stehe in keinem angemessenen Verhältnis „zu den dadurch erwartbar verursachten weiteren Umsatzeinbußen“, erklärte das Gericht am Mittwoch. Mehrere Inhaber von Geschäften hatten sich per Eilantrag gegen die geltenden Öffnungsbeschränkungen gewandt.