03.02.2012 - 09:26 [ Linksfraktion ]

Bankenenteignung ist verfassungskonform

Ich möchte darauf hinweisen, dass durch Art. 15 des Grundgesetzes – und ohne diesen Artikel hätte die SPD niemals dem Grundgesetz zugestimmt – die Vergesellschaftung von Konzernen wie der Deutschen Bank ausdrücklich möglich wird.

Das Bundesverfassungsgericht stellte im Jahr 1954 fest, dass mit Art. 15 des Grundgesetzes eine grundsätzlich andere Wirtschafts- und Sozialordnung in Deutschland möglich ist als der Kapitalismus.

Ich halte also fest, dass man gelegentlich die Demokratie, die Verfassung, den demokratischen Rechtsstaat und den Sozialstaat vor der Deutschen Bank schützen muss und nicht umgekehrt. Ich halte dies für verfassungskonform.