Der 20.06.2011, der in den Medien gerne als “Erstürmung” des GWM bezeichnet wird, hat für viele Gegner von Stuttgart 21 ein juristisches Nachspiel. In den letzten Wochen und Monaten erhielten viele von uns Post vom Amtsgericht Stuttgart. Bekannt sind uns bisher zwei Ausführungen von Briefen: Einige von uns erhielten einen Strafbefehl wegen Landfriedensbruchs in Tateinheit mit schwerem Hausfriedensbruch, andere erhielten einen Brief zu einem laufenden Strafverfahren „wegen Hausfriedensbruchs u.a.“