Der Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob das Urteil gegen den 53-Jährigen auf. Als Begründung nannten die Richter Verfahrensfehler: Die Verteidigung habe keine Gelegenheit gehabt, eine Familientherapeutin als wichtige Zeugin zu befragen