Die soziale Gerechtigkeit jedenfalls würde durch die Abschaffung der Prozesskostenhilfe einmal mehr ad absurdum geführt. Die Schere zwischen Arm und Reich würde auch im Bereich des Rechts zunehmend auseinander klaffen. Nur noch diejenigen, welche sich die Kosten für Gerichtsverfahren aus dem eigenen Geldbeutel leisten können, würden langfristig Recht bekommen – alle anderen, besonders Minijobber, Hartz-IV-Empfänger und andere Geringverdiener, würden radikal benachteiligt.
Derzeit läuft eine Petition gegen die Abschaffung der Prozesskostenhilfe. Diese kann man bis zum 18. Februar >> hier unterstützen