(13. Oktober) Die von dem Geheimdienst bereits angeworbenen Informanten sollen abgeschaltet werden, zudem sollen keine neuen V-Leute angeworben werden. Die Abschaltung soll für eine zweijährige Testphase gelten, nach deren Ablauf überprüft werden soll, inwieweit die Maßnahme die Arbeitsfähigkeit des Dienstes beeinträchtigt habe. Ausnahmen sind nur im Bereich der Terrorismusbekämpfung vorgesehen. In solchen Fällen sollen jedoch die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages, der Innenminister sowie der Ministerpräsident eingebunden werden.