Mehr als 170.000 Menschen ließen sich bei der bis morgen laufenden Testreihe bisher testen.
Archiv: Statistiken
Die wundersame Impf-Chronologie
Spätestens mit RKI-Veröffentlichungen vom 15. April 2020 kann jeder wissen, dass das Infektionsgeschehen in Deutschland seit Mitte März rückläufig und der R-Wert schon lange unter 1 gefallen war, bevor irgendeine Staatsmaßnahme zur Eindämmung hätte entsprechend wirken können.
Erinnern wir uns an die beiden Hauptgründe sowohl für die Herbeiführung des Ausnahmezustandes als auch die Idee, Herdenimmunität durch Massenimpfung zu erzeugen. Erstens: Asymptomatisch Kontaminierte tragen wesentlich zu einem Infektions-, gar Erkrankungsgeschehen bei. Deshalb müssen auch Gesunde zueinander auf Abstand gehen. Zweitens: „SARS-CoV-2 ist so neu, dass praktisch niemand immun dagegen ist.“ (tagesschau.de, 19.3.)
Urheber beider Ideen ist Drosten.
„Wir wissen, dass Leute mit einer geringen Viruslast nicht infektiös sind“
(22.12.2020)
Olfert Landt, der mit seiner Firma Tib Molbiol 2 Millionen (Drosten-)PCR-Tests pro Woche international verkauft und Co-Autor des von der WHO am 13. Januar (erste Version) bzw. 17. Januar (zweite Version) veröffentlichten Corman-Drosten-PCR-Protokolls ist, sagt der Fuldaer Zeitung allen Ernstes:
„Wir wissen, dass Leute mit einer geringen Viruslast nicht infektiös sind“, sagt Landt. Der Hersteller der PCR-Tests glaubt, dass schätzungsweise die Hälfte aller positiv getesteten Personen nicht infektiös seien. Um gefährlich für Dritte zu sein, müsse man „100-mal mehr Viruslast in sich tragen als die Nachweisgrenze der Tests“.
Keine Übersterblichkeit trotz Covid
Deutlich wird, dass trotz Covid-19 und selbst mit diesem steilen Anstieg der letzten Wochen – anders als etwa 2013, 2015 und 2018 – für das Jahr 2020 nicht mit Übersterblichkeit zu rechnen ist.
Wie ist es möglich, dass es übers Jahr keine Übersterblichkeit gibt, obwohl doch in der ersten und zweiten Welle von einem scheinbar dramatischen Anstieg der „Corona-Toten“ berichtet wurde?
Corona-Käfighaltung
Diese Ärztinnen und Ärzte, die sich an den Hippokratischen Eid gebunden fühlen und die frei ärztliche Heilkunst ausüben möchten, werden von Regierungen und Medien als Querdenker, Corona-Gegner, Corona-Leugner und teilweise als Rechtsextremisten gebrandmarkt und sollen dem Verfassungsschutz unterstellt werden.
Das ist eine Diskriminierung derjenigen Ärztinnen und Ärzte, die ihren Arztberuf ethisch zum Wohle der Gesunden und Kranken ausüben!
Kein Zusammenhang von Tod und CoV-Impfung in Schweiz
Laut Swissmedic ist im Kanton Luzern eine 91-jährige Person, die an mehreren schweren Vorerkrankungen litt, einige Tage nach einer Covid-19-Impfung in einem Alters- und Pflegeheim verstorben.
„Weder die Krankengeschichte noch der akute Krankheitsverlauf legen einen direkten kausalen Zusammenhang zwischen der Covid-19-Impfung und dem Tod nahe“, informierte Swissmedic.
Wie ansteckend sind die Patienten?
(06.09.2020)
Für Aufsehen sorgte in dieser Woche ein Artikel in der „New York Times“, der berichtete, dass Testdaten aus Nevada, Massachsetts und New York nahelegen, dass bis zu 90 Prozent der PCR-Tests so hohe Ct-Werte zeigen, dass die Patienten kaum noch Viren hatten. Der Epidemiologe Michael Mina von der Harvard Universität plädiert deshalb dafür, den Ct-Grenzwert auf 30 festzulegen.
Coronavirus: Auch das Robert-Koch-Institut übernimmt „vermutete“ Fälle und Todesfälle in seine Statistiken
(21.04.2020)
Am 22. März setzen Bundesregierung und Landesregierung in einer Videokonferenz das Grundgesetz außer Kraft und verhängten die allgemeinen Verbote, die hier nicht alle aufgezählt werden sollen.
Am 23. März schickte das „Deutsche Institut für Medizinische Information und Dokumentation“ (DIMDI), welches dem Gesundheitsministerium von Jens Spahn und damit der Regierung unterstellt ist, eine Meldung mit der Überschrift „U07.2 kodiert Verdacht auf COVID-19“ heraus und wies diesbezüglich an:
„Benutze diese Schlüsselnummer, wenn COVID-19 klinisch-epidemiologisch bestätigt ist und das Virus nicht durch Labortest nachgewiesen wurde oder kein Labortest zur Verfügung steht.“
Dies entsprach eins zu eins den W.H.O.-Vorgaben.
Auch den Umgang mit Todesfällen und Statistiken übernahm das Regierungsinstitut DIMDI von der W.H.O., praktischerweise in einer Übersetzung:
„COVID-19 –Kodierregeln für die Mortalität in der ICD-10 [bereitgestellt von der Weltgesundheitsorganisation (WHO)]
Beide Kategorien, U07.1 (COVID-19, Virus nachgewiesen) und U07.2 (COVID-19, Virus nicht nachgewiesen), sind für die Kodierung der Todesursache (Grundleiden) zugelassen.“
Am 25. März vermeldete das Robert-Koch-Institut in einem Situationsbericht:
„Das DIMDI hat einen neuen ICD-Code für den Verdacht auf COVID-19 eingeführt:
– U07.1 (COVID-19, Virus nachgewiesen ): Schlüsselnummer, wenn COVID-19 durch einen Labortest nachgewiesen ist, ungeachtet des Schweregrades des klinischen Befundes oder der Symptome.
– U07.2 (COVID-19 o.n.A., Virus nicht nachgewiesen): Schlüsselnummer, wenn COVID-19 klinisch-epidemiologisch bestätigt ist und das Virus nicht durch Labortest nachgewiesen wurde oder kein Labortest zur Verfügung steht.“
Wie die Berechnung der Opferzahlen weltweit zustande kommt
(15.04.2020)
Wo nahm nun aber das Statistik- und Medienkarussell der „Corona-Toten“ oder gar „vermuteten Corona-Toten“ seinen Anfang, dass der berühmten „mehrheitsfähigen“ Rotte des Homo Sapiens dermaßen den Kopf verdrehte, dass sie sich gleich die ganze Demokratie rausschleudern ließen?
Am 20. März hatte die Weltgesundheitsbehörde W.H.O. einen „Interims-Leitfaden“ herausgegeben. Original-Titel: „Global surveillance for COVID-19 caused by human infection with COVID-19 virus“. In diesem legte die W.H.O. drei Kategorien von Krankheitsfällen fest:
Verdachtsfälle („suspect case“)
vermutete Fälle („probable case“)
bestätigte Fälle („confirmed case“)
Als „Verdachtsfälle“ definierte die W.H.O.. neben vielen anderen hochinteressanten Parametern, u.a. alle Personen mit „akuter Atemwegserkrankung“, die mit „einem bestätigten oder vermuteten Fall“ in Kontakt gewesen waren – bis zu vierzehn Tage vor dem Auftreten von Symptomen.
Und als „vermutete Fälle“ definierte die W.H.O alle Fälle, in denen Testergebnisse nicht schlüssig waren, sowie alle „Verdachtsfälle“ die nicht getestet wurden.
Das kann man schon als genial bezeichnen.
Und dann wies die W.H.O. alle Gesundheitsbehörden weltweit an, „vermutete und bestätigte Fälle“ an sie zu melden. Zitat:
„Die WHO fordert die nationalen Behörden auf, vermutete und bestätigte Fälle von COVID-19-Infektionen innerhalb von 48 Stunden nach der Identifizierung zu melden“
Original:
„WHO requests that national authorities report probable and confirmed cases of COVID-19 infection within 48 hours of identification“.
Spätestens jetzt müsste allen klar sein, warum seit diesem W.H.O.-Leitfaden vom 20. März weltweit die Zahlen von COVID-Kranken gestiegen sind.
Ebenso dürfte klar sein, dass der am 4. März von der U.S-Bundesbehörde C.D.C. herausgegebene Leitfaden schlicht dem der W.H.O.vom 20. März folgte.
Jetzt zu den Todesfällen.
Wie das „Canadian Institute for Health Information“ am 26. März in einem Bulletin vermeldete, hatte die „Weltgesundheitsorganisation“ (Eigenbezeichnung) nennende Organisation hinsichtlich COVID-19 eine neue Definitionsnorm aufgestellt: Code U07.2 („virus not identified“). Im Gegensatz zur bisherigen alleinigen Definitionsnorm Code U07.1, welche nur bestätigte Fälle von COViD-19 umfasste, galt Code U07.2 nun auch für alle Verdachtsfälle, die lediglich „klinisch oder epidemiologisch diagnostiziert“ wurden, aber deren Testergebnisse „unschlüssig“ waren oder bei denen gar keine Tests durchgeführt worden waren.
Und wie zählt nun die W.H.O. weltweit die Todesfälle durch COVID-19?
„Sowohl U07.1 als auch U07.2 können zur Kodierung der Mortalität als Todesursache verwendet werden.“
Oder einfach gesagt: nach eigener Definition erfasst die „Weltgesundheitsorganisation“ seit Ende März nicht nur bestätigte, sondern auch Verdachtsfälle als „Corona-Tote“. Verdachtsfälle, deren Definition wiederum den jeweiligen Gesundheitsbehörden aller ehrenwerten Staaten weltweit zur Interpretation ausgeliefert sind.
Harter Lockdown ab Mittwoch
Von der Geschäftsschließung ausgenommen sind neben Lebensmittelgeschäften und Wochenmärkten für Lebensmittel unter anderem Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen.
F.A.S. exklusiv: Wissenschaftler kritisieren Lockdown, berichten @JustusBender und @_freidel
Vor Bund-Länder-Gesprächen: An der Schwelle zum zweiten Lockdown
Nach Angaben der baden-württembergischen Landesregierung soll es am Sonntag ein weiteres Gespräch von Kanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder geben. Die Bundesregierung hat bislang keinen konkreten Termin genannt.
Diese Gründe sprechen gegen den verlängerten Teil-Lockdown
(24.11.2020)
Die nun im novellierten und ergänzten Infektionsschutzgesetz festgeschriebenen Grenzwerte – etwa 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern in sieben Tagen – sind, beachtet man die offiziell ignorierte Dunkelziffer, weder begründbar noch erreichbar. Damit aber fällt die Legitimationsbasis des gesamten Corona-Maßnahmenpaketes wie ein Kartenhaus in sich zusammen.
Bericht zur Coronalage vom 07.12.2020: Wielers Offenbarungseid
Ehrlich gesagt, fehlen mir fast die Worte. Lothar Wieler ist der Leiter des Robert-Koch-Instituts (RKI), also der Behörde, die genau dazu da ist, die Regierung im Pandemiefall kompetent und seriös zu beraten. Lothar Wieler gab am 3.12. eine Pressekonferenz zur Coronalage, die ein weiteres Dokument der Panikmache statt beruhigender Jahresvergleiche darstellt. Dieser Ausschnitt daraus von 50 Sekunden Länge (oben auch eingebettet), in dem es um das Thema Impfung geht, ist der finale Offenbarungseid, denn ganz offensichtlich hat der Leiter des RKI den Verstand verloren.
Coronavirus: Auch das Robert-Koch-Institut übernimmt „vermutete“ Fälle und Todesfälle in seine Statistiken
(21.04.2020)
Am 22. März setzen Bundesregierung und Landesregierung in einer Videokonferenz das Grundgesetz außer Kraft und verhängten die allgemeinen Verbote, die hier nicht alle aufgezählt werden sollen.
Am 23. März schickte das „Deutsche Institut für Medizinische Information und Dokumentation“ (DIMDI), welches dem Gesundheitsministerium von Jens Spahn und damit der Regierung unterstellt ist, eine Meldung mit der Überschrift „U07.2 kodiert Verdacht auf COVID-19“ heraus und wies diesbezüglich an:
„Benutze diese Schlüsselnummer, wenn COVID-19 klinisch-epidemiologisch bestätigt ist und das Virus nicht durch Labortest nachgewiesen wurde oder kein Labortest zur Verfügung steht.“
Dies entsprach eins zu eins den W.H.O.-Vorgaben.
Auch den Umgang mit Todesfällen und Statistiken übernahm das Regierungsinstitut DIMDI von der W.H.O., praktischerweise in einer Übersetzung:
„COVID-19 –Kodierregeln für die Mortalität in der ICD-10 [bereitgestellt von der Weltgesundheitsorganisation (WHO)]
Beide Kategorien, U07.1 (COVID-19, Virus nachgewiesen) und U07.2 (COVID-19, Virus nicht nachgewiesen), sind für die Kodierung der Todesursache (Grundleiden) zugelassen.“
Am 25. März vermeldete das Robert-Koch-Institut in einem Situationsbericht:
„Das DIMDI hat einen neuen ICD-Code für den Verdacht auf COVID-19 eingeführt:
– U07.1 (COVID-19, Virus nachgewiesen ): Schlüsselnummer, wenn COVID-19 durch einen Labortest nachgewiesen ist, ungeachtet des Schweregrades des klinischen Befundes oder der Symptome.
– U07.2 (COVID-19 o.n.A., Virus nicht nachgewiesen): Schlüsselnummer, wenn COVID-19 klinisch-epidemiologisch bestätigt ist und das Virus nicht durch Labortest nachgewiesen wurde oder kein Labortest zur Verfügung steht.“
Corona-Verdächtige. Wie man in deutschen Kliniken ohne Virusnachweis zum Covid-Fall wird.
(27.11.2020)
Das Wichtigste: Von den in den ersten sechs Monaten in den fraglichen Kliniken hospitalisierten sogenannten Corona-Patienten waren rund drei Viertel lediglich Corona-Verdachtsfälle. Gerade einmal 14.783 Fälle hatten demnach einen positiven PCR-Test und wurden „mit einer nachgewiesenen Corona-Infektion stationär behandelt“, heißt es in dem Papier und weiter: „Erstaunlicherweise fanden wir mit 46.919 eine viel höhere Zahl von stationären Patienten, die mit der Verdachtsdiagnose einer Covid-Erkrankung, allerdings ohne Nachweis der Infektion im Labor, behandelt wurden.“
Effekte der SARS-CoV-2 Pandemie auf die stationäre Versorgung im ersten Halbjahr 2020. Eine Analyse der §21 Routinedaten an 421 Kliniken der Initiative Qualitätsmedizin (IQM)
Erstaunlicherweise fanden wir mit 46.919 eine viel höhere Zahl von stationären Patienten, die mit der Verdachtsdiagnose einer COVID-Erkrankung, allerdings ohne Nachweis der Infektion im Labor, behandelt wurden (U07.2).
(…)
Überraschenderweise war die SARI-Fallzahl im ersten Halbjahr 2019 mit 221.841 Fällen höher als 2020 mit insgesamt 187.174 Fällen, obwohl darin auch die COVID bedingten SARI-Fälle mit eingeschlossen wurden.
(…)
Die Beobachtung, dass ca. dreimal mehr Fälle mit COVID-Verdacht als mit einer nachgewiesenen Infektion kodiert waren, ist absolut erstaunlich. Allerdings findet sich ein vergleichbares Verhältnis in den InEk Daten von Ende Mai für ganz Deutschland, wo neben den 34.916 U07.1 Fällen 111.769 U07.2 Fälle kodiert sind.
(…)
Interessanterweise beobachteten wir für den Verlauf der Intensivaufenthalte und auch für die Anzahl der maschinell beatmeten Patienten keine Zunahme im Vergleich zu 2019. Im Gegenteil, die Anzahl von Intensivfällen war im Lockdown deutlich geringer und die Beatmungsfälle blieben weitgehend unverändert.
(…)
Während des Lockdowns nahmen die wöchentlichen Krankenhausfälle um 37% ab und blieben auch in der Phase nach dem Lockdown bis zum Ende des ersten Halbjahres um 18% erniedrigt. Die Krankenhaussterblichkeit war in dieser Zeit prozentual von ca. 2,2% auf 3,5% erhöht, was aber nicht auf absolut mehr Todesfälle, sondern darauf zurückzuführen ist, dass weniger Patienten ins Krankenhaus kamen.
(…)
Während im April die Übersterblichkeit zeitlich mit der Sterblichkeit an Corona zusammenfiel, war die Übersterblichkeit im August augenscheinlich nicht auf Corona zurückzuführen. Das Statistische Bundesamt gibt in seiner Publikation die Hitzewelle als mögliche Ursache der Beobachtung im August an. Dieser Effekt könnte allerdings auch auf die verminderte Krankenhausversorgung gerade bei Notfällen während der vorhergehenden Monate zurückführbar sein.
Coronapolitik: Die Daten werden zur Provokation
Die schlichten Fakten gelten deshalb inzwischen als Provokation. Dr. Gunter Frank berichtete beispielsweise gestern auf Achgut.com in seinem Bericht zur Corona-Lage vom 24.11.2020 über eine Studie der Initiative für Qualitätsmedizin, einem Zusammenschluss von 421 deutschen und schweizerischen Kliniken. Das Ergebnis will so gar nicht zum von der Bundeskanzlerin ausgerufenen Notstand passen: Es gab 2020 weniger stationär behandelte schwere Atemwegsinfektionen als 2019 und zwar inklusive Covid-19.
Ad-Hoc Information zur Datenerhebung an über 100 deutschen Kinderkliniken zu SARS-CoV-2
5. Es besteht kein Anhalt zur Annahme einer hohen Dunkelziffer SARS-CoV-2 positiver Kinder und Jugendlichen
Studie: Corona-Infektionsrisiko an Schulen wird überschätzt
Bleiben viele Corona-Infektionen an Schulen unentdeckt, weil Kinder selten Symptome zeigen? Das wollten Chefärzte der Kinderklinik Dritter Orden in Passau, der Haunerschen Kinderklinik in München und der Klinik St. Hedwig in Regensburg herausfinden. Unterstützt vom Verband der leitenden Kinderärzte und Kinderchirurgen Deutschlands haben sie die Daten von mehr als 110.000 jungen Patienten ausgewertet, die seit Juli in deutschen Kinder- und Jugendkliniken routinemäßig auf Corona getestet wurden.
Die Pandemie durch SARS-CoV-2/CoViD-19 – Zur Notwendigkeit eines Strategiewechsels –
Zahlenwerte zur Steuerung sind unverzichtbar, dies soll nicht in Abrede gestellt werden. Allerdings wird zur Zeit so vorgegangen, dass die Testprävalenzen einfach auf die Gesamtbevölkerung oder Region umgerechnet werden, ohne über die Dunkelziffer in der nicht-getesteten Bevölkerung Rechenschaft abzulegen. Diese Vorgehensweise kann in keinem Fall zu verlässlichen quantitativen Maßen führen.
Das Thesenpapier 6.1 bedient sich nun mehrerer Methoden, um dieses Problem zu
bewältigen. Zunächst erscheint es äußerst unwahrscheinlich, dass bei einer
Testpositivitätsrate von nunmehr 9% (in der getesteten Prävalenzstichprobe von 1,5 Mio. Personen pro Woche) in der großen Gruppe der nicht-getesteten Bevölkerung keine weiteren Fälle auftreten, wie es die derzeitig praktizierte, einfache Umrechnung der bekannten Fälle auf die Gesamtbevölkerung nahelegt.
Diese Gründe sprechen gegen den verlängerten Teil-Lockdown
Die nun im novellierten und ergänzten Infektionsschutzgesetz festgeschriebenen Grenzwerte – etwa 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern in sieben Tagen – sind, beachtet man die offiziell ignorierte Dunkelziffer, weder begründbar noch erreichbar. Damit aber fällt die Legitimationsbasis des gesamten Corona-Maßnahmenpaketes wie ein Kartenhaus in sich zusammen.
Die Pandemie durch SARS-CoV-2/Covid-19 – der Übergang zur chronischen Phase
(30.08.2020)
(9) Die Empfehlungen zum Tragen von Masken sind an die Baseline-Risiken
anzupassen. Die durch Studien belegte relative Risikoverminderung um 80% bedeutet in einem Hochrisikobereich (z.B. Gesundheitswesen, angenommene
Infektionswahrscheinlichkeit 10%) eine absolute Risikodifferenz von 8%, so dass 12,5 Personen eine Maske tragen müssen, um eine Infektion zu verhindern, während in einem Niedrigrisikobereich (1 Stunde Aufenthalt Supermarkt, Infektionsrisiko von 0,01%) 12.500 Personen eine Maske tragen müssen, um eine Infektion zu verhindern.
Risiko in Supermärkten extrem gering: Coronavirus Maskenpflicht unsinnig? Mediziner vom UKE zu Anti-Virus-Maßnahmen
(09.11.2020)
Doch Hamburger* Forscher stellen die Maskenpflicht jetzt infrage! Rechtsmediziner Klaus Püschel vom Uniklinikum Eppendorf (UKE*) und der ehemalige Staatsrat Matthias Gruhl haben die neue Debatte zur Maskenpflicht angestoßen. In dem Thesenpapier erklären die Hamburger Forscher, dass es bislang keine fundierten Antworten auf die Frage gibt, wann Corona-Schutzmasken Sinn machen und wann nicht.
Corona-Zahlen des RKI: Täglicher R-Wert stimmt oft nicht
Die nachträgliche Korrektur des R-Wertes „kann prinzipiell in beiden Richtungen geschehen“, erklärte das RKI auf Anfrage von tagesschau.de. In den vergangenen vier Wochen habe er „meistens nach oben korrigiert werden“ müssen , so dass „in der Tat eine gewisse Unterschätzung vorlag“.
Zeit für Ungehorsam
Bund und Länder wechseln ihre Narrative wie Unterwäsche. Vor zwei Wochen hieß es noch, die privaten Feiern und vor allem die jungen Leute verhielten sich unverantwortlich, trieben das Infektionsgeschehen voran und müssten mehr in die Pflicht genommen werden. Grundlage waren auch hier die Daten des RKI. Gestern galt diese Herleitung nicht mehr, da man ja nun Teile der Öffentlichkeit herunterfahren will. Wie immer ist das Vorgehen widersprüchlich. Gastronomiebetriebe, Fitnessstudios und andere Einrichtungen haben über Monate hinweg jede noch so absurde Auflage der Verordnungsgeber unter Mehreinsatz von Personal und Geld erfüllt. Nun dürfen sie schließen, weil man in 75 Prozent der Infektionsfälle nicht wisse, woher sie kämen
November-Lockdown: Ist das verhältnismäßig?
Gemäß Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes ist die Wohnung unverletzlich. Aber auch hier gilt wieder: Das Grundgesetz selbst gestattet Einschränkungen. So erlaubt Artikel 13 Absatz 7 Eingriffe und Beschränkungen „zur Bekämpfung von Seuchengefahr“.
Nach Einschätzung des Juraprofessors Alexander Thiele von der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität sind Kontrollen in Privatwohnungen daher denkbar.
Schwedens beneidenswerte Lage im Anti-Corona-Kampf
Auch ist zu berücksichtigen, dass die Sterbefälle in Schweden dem langjährigen Durchschnitt entsprechen. Während der ersten 35 Wochen dieses Jahres gab es 620 Tote auf 100.000 Einwohner, womit die Zahlen der vorhergehenden Dekade fünfmal über- und fünfmal unterschritten wurden. Der höchste Wert wurde für 2012 mit 650 ermittelt, was ca. 3000 Todesfälle mehr als in diesem Jahr bedeutet. Damals grassierte eine schwere Influenza-Epidemie, die augenscheinlich mehr Opfer forderte als gegenwärtig das Sars-CoV-2-Virus.
Die Corona-Pandemie und platzende Filterblasen
(19.05.2020)
4. Lassen Sie sich nicht einreden, dass man noch nichts über das Virus wüsste
Die ersten aussagekräftigen Studien gab es schon im März. Mittlerweile gibt es ganze 58 medizinische Studien zu COVID-19 (Stand 19. Mai 2020). Nicht eine einzige kommt auch nur annähernd zu dem Ergebnis, dass die Zahlen der WHO stimmen. Laut dieser Studien liegt die Letalität von COVID-19 durchschnittlich bei 0,36%. Schauen Sie hier selbst nach.
ARD-extra-Aufklärung ohne Konsequenz für die ARD-Tagesschau. Es ist zum Heulen.
(08.10.2020)
Schauen Sie sich diese Sendung, zumindest den Beginn und dann ab Minute 13, an. Kern der Aufklärung ist diese Abbildung:
Wir waren gespannt, wie lange der Akt der Aufklärung im eigenen Haus der ARD Wirkung zeigt. Immerhin wurde ja die Frage gestellt, ob „wir“, also auch die ARD, den Umgang mit den Infektionszahlen nicht ändern müssten. Das war sehr mutig. Aber die Kolleginnen und Kollegen bei der Tagesschau haben diese Frage überhört.
Österreich: Politkampf um CoV-Zahlen eskaliert
Die Daten und Zahlen, die die Entwicklung der Pandemie nachzeichnen und daher für die Bekämpfung zentral sind, sind nun zum innenpolitischen Spielball geworden: Im Finish des Wien-Wahlkampfs scheinen zusehends parteitaktische Überlegungen den Ton anzugeben. Der seit Monaten schwelende Konflikt zwischen Stadt Wien und Innenministerium bzw. SPÖ und ÖVP eskalierte am Donnerstag.
Wie die Berechnung der Opferzahlen weltweit zustande kommt
(15.04.2020)
Wo nahm nun aber das Statistik- und Medienkarussell der „Corona-Toten“ oder gar „vermuteten Corona-Toten“ seinen Anfang, dass der berühmten „mehrheitsfähigen“ Rotte des Homo Sapiens dermaßen den Kopf verdrehte, dass sie sich gleich die ganze Demokratie rausschleudern ließen?
Am 20. März hatte die Weltgesundheitsbehörde W.H.O. einen „Interims-Leitfaden“ herausgegeben. Original-Titel: „Global surveillance for COVID-19 caused by human infection with COVID-19 virus“. In diesem legte die W.H.O. drei Kategorien von Krankheitsfällen fest:
Verdachtsfälle („suspect case“)
vermutete Fälle („probable case“)
bestätigte Fälle („confirmed case“)
Als „Verdachtsfälle“ definierte die W.H.O.. neben vielen anderen hochinteressanten Parametern, u.a. alle Personen mit „akuter Atemwegserkrankung“, die mit „einem bestätigten oder vermuteten Fall“ in Kontakt gewesen waren – bis zu vierzehn Tage vor dem Auftreten von Symptomen.
Und als „vermutete Fälle“ definierte die W.H.O alle Fälle, in denen Testergebnisse nicht schlüssig waren, sowie alle „Verdachtsfälle“ die nicht getestet wurden.
Das kann man schon als genial bezeichnen.
Und dann wies die W.H.O. alle Gesundheitsbehörden weltweit an, „vermutete und bestätigte Fälle“ an sie zu melden. Zitat:
„Die WHO fordert die nationalen Behörden auf, vermutete und bestätigte Fälle von COVID-19-Infektionen innerhalb von 48 Stunden nach der Identifizierung zu melden“
Original:
„WHO requests that national authorities report probable and confirmed cases of COVID-19 infection within 48 hours of identification“.
Spätestens jetzt müsste allen klar sein, warum seit diesem W.H.O.-Leitfaden vom 20. März weltweit die Zahlen von COVID-Kranken gestiegen sind.
Ebenso dürfte klar sein, dass der am 4. März von der U.S-Bundesbehörde C.D.C. herausgegebene Leitfaden schlicht dem der W.H.O.vom 20. März folgte.
Jetzt zu den Todesfällen.
Wie das „Canadian Institute for Health Information“ am 26. März in einem Bulletin vermeldete, hatte die „Weltgesundheitsorganisation“ (Eigenbezeichnung) nennende Organisation hinsichtlich COVID-19 eine neue Definitionsnorm aufgestellt: Code U07.2 („virus not identified“). Im Gegensatz zur bisherigen alleinigen Definitionsnorm Code U07.1, welche nur bestätigte Fälle von COViD-19 umfasste, galt Code U07.2 nun auch für alle Verdachtsfälle, die lediglich „klinisch oder epidemiologisch diagnostiziert“ wurden, aber deren Testergebnisse „unschlüssig“ waren oder bei denen gar keine Tests durchgeführt worden waren.
Und wie zählt nun die W.H.O. weltweit die Todesfälle durch COVID-19?
„Sowohl U07.1 als auch U07.2 können zur Kodierung der Mortalität als Todesursache verwendet werden.“
Oder einfach gesagt: nach eigener Definition erfasst die „Weltgesundheitsorganisation“ seit Ende März nicht nur bestätigte, sondern auch Verdachtsfälle als „Corona-Tote“. Verdachtsfälle, deren Definition wiederum den jeweiligen Gesundheitsbehörden aller ehrenwerten Staaten weltweit zur Interpretation ausgeliefert sind.
Warum gibt es plötzlich um 2.000 Corona-Infizierte mehr?
Frage: Warum wird das Ages-Dashboard mehr Corona-Tote ausweisen?
Antwort: Weil die Ages hier den Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) folgt. Sie zählt fast alle mit einer Covid-19-Infektion Verstorbenen als Corona-Tote, außer es gibt eine eindeutige alternative Todesursache, die nicht mit der Covid-Erkrankung in Zusammenhang gebracht werden kann – etwa ein körperliches Trauma infolge eines Unfalls.
Die tägliche Täuschung: Das RKI zählt am Gesetz vorbei
(14.09.2020)
Das RKI zählt alle SARS-CoV2-positiven Testergebnisse als COVID-19-Fälle und setzt sie COVID-19-Infektionen/Erkrankungen gleich (siehe unten 1). Diese Gleichsetzung widerspricht jedoch dem IfSG (siehe 2.). Denn positive Testergebnisse belegen keine Infektion und erst recht keine Erkrankung im Sinne des IfSG (siehe 3. u. 4.).
Ein gesetzlich korrekter Ausweis der Fallzahlen wäre um so wichtiger, als die Infektionszahlen Dreh- und Angelpunkt für staatliches Handeln sind, insbesondere für die Beibehaltung und Verschärfungen von COVID-19-Maßnahmen, und auch von den Gerichten wie eine gottgleiche Offenbarung behandelt werden. Wie gerade erst in einem Verfahren beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof festgestellt wurde, gibt es bei den zuständigen Behörden, zumindest im Land Bayern, keine Akten über die Entscheidungsfindung zu den Corona-Maßnahmen; man hat sich dort ausschließlich auf die Lageberichte des RKI und des Landesgesundheitsamts verlassen (siehe hier).
Wie ansteckend sind die Patienten?
(06.09.2020)
Für Aufsehen sorgte in dieser Woche ein Artikel in der „New York Times“, der berichtete, dass Testdaten aus Nevada, Massachsetts und New York nahelegen, dass bis zu 90 Prozent der PCR-Tests so hohe Ct-Werte zeigen, dass die Patienten kaum noch Viren hatten. Der Epidemiologe Michael Mina von der Harvard Universität plädiert deshalb dafür, den Ct-Grenzwert auf 30 festzulegen.
Wie die Berechnung der Opferzahlen weltweit zustande kommt
(15.04.2020)
Wo nahm nun aber das Statistik- und Medienkarussell der „Corona-Toten“ oder gar „vermuteten Corona-Toten“ seinen Anfang, dass der berühmten „mehrheitsfähigen“ Rotte des Homo Sapiens dermaßen den Kopf verdrehte, dass sie sich gleich die ganze Demokratie rausschleudern ließen?
Am 20. März hatte die Weltgesundheitsbehörde W.H.O. einen „Interims-Leitfaden“ herausgegeben. Original-Titel: „Global surveillance for COVID-19 caused by human infection with COVID-19 virus“. In diesem legte die W.H.O. drei Kategorien von Krankheitsfällen fest:
Verdachtsfälle („suspect case“)
vermutete Fälle („probable case“)
bestätigte Fälle („confirmed case“)
Als „Verdachtsfälle“ definierte die W.H.O.. neben vielen anderen hochinteressanten Parametern, u.a. alle Personen mit „akuter Atemwegserkrankung“, die mit „einem bestätigten oder vermuteten Fall“ in Kontakt gewesen waren – bis zu vierzehn Tage vor dem Auftreten von Symptomen.
Und als „vermutete Fälle“ definierte die W.H.O alle Fälle, in denen Testergebnisse nicht schlüssig waren, sowie alle „Verdachtsfälle“ die nicht getestet wurden.
Das kann man schon als genial bezeichnen.
Und dann wies die W.H.O. alle Gesundheitsbehörden weltweit an, „vermutete und bestätigte Fälle“ an sie zu melden. Zitat:
„Die WHO fordert die nationalen Behörden auf, vermutete und bestätigte Fälle von COVID-19-Infektionen innerhalb von 48 Stunden nach der Identifizierung zu melden“
Original:
„WHO requests that national authorities report probable and confirmed cases of COVID-19 infection within 48 hours of identification“.
Spätestens jetzt müsste allen klar sein, warum seit diesem W.H.O.-Leitfaden vom 20. März weltweit die Zahlen von COVID-Kranken gestiegen sind.
Ebenso dürfte klar sein, dass der am 4. März von der U.S-Bundesbehörde C.D.C. herausgegebene Leitfaden schlicht dem der W.H.O.vom 20. März folgte.
Jetzt zu den Todesfällen.
Wie das „Canadian Institute for Health Information“ am 26. März in einem Bulletin vermeldete, hatte die „Weltgesundheitsorganisation“ (Eigenbezeichnung) nennende Organisation hinsichtlich COVID-19 eine neue Definitionsnorm aufgestellt: Code U07.2 („virus not identified“). Im Gegensatz zur bisherigen alleinigen Definitionsnorm Code U07.1, welche nur bestätigte Fälle von COViD-19 umfasste, galt Code U07.2 nun auch für alle Verdachtsfälle, die lediglich „klinisch oder epidemiologisch diagnostiziert“ wurden, aber deren Testergebnisse „unschlüssig“ waren oder bei denen gar keine Tests durchgeführt worden waren.
Und wie zählt nun die W.H.O. weltweit die Todesfälle durch COVID-19?
„Sowohl U07.1 als auch U07.2 können zur Kodierung der Mortalität als Todesursache verwendet werden.“
Oder einfach gesagt: nach eigener Definition erfasst die „Weltgesundheitsorganisation“ seit Ende März nicht nur bestätigte, sondern auch Verdachtsfälle als „Corona-Tote“. Verdachtsfälle, deren Definition wiederum den jeweiligen Gesundheitsbehörden aller ehrenwerten Staaten weltweit zur Interpretation ausgeliefert sind.
Wie die Berechnung der Opferzahlen weltweit zustande kommt
(15.04.2020)
Wo nahm nun aber das Statistik- und Medienkarussell der „Corona-Toten“ oder gar „vermuteten Corona-Toten“ seinen Anfang, dass der berühmten „mehrheitsfähigen“ Rotte des Homo Sapiens dermaßen den Kopf verdrehte, dass sie sich gleich die ganze Demokratie rausschleudern ließen?
Am 20. März hatte die Weltgesundheitsbehörde W.H.O. einen „Interims-Leitfaden“ herausgegeben. Original-Titel: „Global surveillance for COVID-19 caused by human infection with COVID-19 virus“. In diesem legte die W.H.O. drei Kategorien von Krankheitsfällen fest:
Verdachtsfälle („suspect case“)
vermutete Fälle („probable case“)
bestätigte Fälle („confirmed case“)
Als „Verdachtsfälle“ definierte die W.H.O.. neben vielen anderen hochinteressanten Parametern, u.a. alle Personen mit „akuter Atemwegserkrankung“, die mit „einem bestätigten oder vermuteten Fall“ in Kontakt gewesen waren – bis zu vierzehn Tage vor dem Auftreten von Symptomen.
Und als „vermutete Fälle“ definierte die W.H.O alle Fälle, in denen Testergebnisse nicht schlüssig waren, sowie alle „Verdachtsfälle“ die nicht getestet wurden.
Das kann man schon als genial bezeichnen.
Und dann wies die W.H.O. alle Gesundheitsbehörden weltweit an, „vermutete und bestätigte Fälle“ an sie zu melden. Zitat:
„Die WHO fordert die nationalen Behörden auf, vermutete und bestätigte Fälle von COVID-19-Infektionen innerhalb von 48 Stunden nach der Identifizierung zu melden“
Original:
„WHO requests that national authorities report probable and confirmed cases of COVID-19 infection within 48 hours of identification“.
Spätestens jetzt müsste allen klar sein, warum seit diesem W.H.O.-Leitfaden vom 20. März weltweit die Zahlen von COVID-Kranken gestiegen sind.
Ebenso dürfte klar sein, dass der am 4. März von der U.S-Bundesbehörde C.D.C. herausgegebene Leitfaden schlicht dem der W.H.O.vom 20. März folgte.
Jetzt zu den Todesfällen.
Wie das „Canadian Institute for Health Information“ am 26. März in einem Bulletin vermeldete, hatte die „Weltgesundheitsorganisation“ (Eigenbezeichnung) nennende Organisation hinsichtlich COVID-19 eine neue Definitionsnorm aufgestellt: Code U07.2 („virus not identified“). Im Gegensatz zur bisherigen alleinigen Definitionsnorm Code U07.1, welche nur bestätigte Fälle von COViD-19 umfasste, galt Code U07.2 nun auch für alle Verdachtsfälle, die lediglich „klinisch oder epidemiologisch diagnostiziert“ wurden, aber deren Testergebnisse „unschlüssig“ waren oder bei denen gar keine Tests durchgeführt worden waren.
Und wie zählt nun die W.H.O. weltweit die Todesfälle durch COVID-19?
„Sowohl U07.1 als auch U07.2 können zur Kodierung der Mortalität als Todesursache verwendet werden.“
Oder einfach gesagt: nach eigener Definition erfasst die „Weltgesundheitsorganisation“ seit Ende März nicht nur bestätigte, sondern auch Verdachtsfälle als „Corona-Tote“. Verdachtsfälle, deren Definition wiederum den jeweiligen Gesundheitsbehörden aller ehrenwerten Staaten weltweit zur Interpretation ausgeliefert sind.
Warum die Covid-19-Zahlen in den USA sinken
Das Meinungsforschungsinstitut Gallup konnte bereits feststellen, dass die Furcht vieler US-Bürger vor der Pandemie angesichts sinkender Fallzahlen zurückgeht. „Trotzdem halten sie sich weiterhin zu großen Teilen an die Vorsichtsmaßnahmen wie soziale Distanz“, so der Gallup-Bericht. Das könne ein Hinweis darauf sein, dass sie den Wert der Maßnahmen erkannt hätten – oder sich zumindest an sie gewöhnt haben.
Die tägliche Täuschung: Das RKI zählt am Gesetz vorbei
Das RKI zählt alle SARS-CoV2-positiven Testergebnisse als COVID-19-Fälle und setzt sie COVID-19-Infektionen/Erkrankungen gleich (siehe unten 1). Diese Gleichsetzung widerspricht jedoch dem IfSG (siehe 2.). Denn positive Testergebnisse belegen keine Infektion und erst recht keine Erkrankung im Sinne des IfSG (siehe 3. u. 4.).
Ein gesetzlich korrekter Ausweis der Fallzahlen wäre um so wichtiger, als die Infektionszahlen Dreh- und Angelpunkt für staatliches Handeln sind, insbesondere für die Beibehaltung und Verschärfungen von COVID-19-Maßnahmen, und auch von den Gerichten wie eine gottgleiche Offenbarung behandelt werden. Wie gerade erst in einem Verfahren beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof festgestellt wurde, gibt es bei den zuständigen Behörden, zumindest im Land Bayern, keine Akten über die Entscheidungsfindung zu den Corona-Maßnahmen; man hat sich dort ausschließlich auf die Lageberichte des RKI und des Landesgesundheitsamts verlassen (siehe hier).
Wie ansteckend sind die Patienten?
Für Aufsehen sorgte in dieser Woche ein Artikel in der „New York Times“, der berichtete, dass Testdaten aus Nevada, Massachsetts und New York nahelegen, dass bis zu 90 Prozent der PCR-Tests so hohe Ct-Werte zeigen, dass die Patienten kaum noch Viren hatten. Der Epidemiologe Michael Mina von der Harvard Universität plädiert deshalb dafür, den Ct-Grenzwert auf 30 festzulegen.
Corona. Noch Fragen? (1)
Die aktuellen Zahlen zeigen, dass derzeit aufgrund von Covid-19 kein Engpass in den Krankenhäusern zu befürchten ist. Von 30.710 Intensivbetten, die zur Verfügung stehen, sind, Stand 2.09.2020 16:Uhr, lediglich 227 Fälle mit Covid-19 in den Intensivstationen in Behandlung, davon werden 125 invasiv behandelt.
Angesichts von über 83 Millionen Menschen, die in Deutschland leben, stellen diese Zahlen die Verhältnismäßigkeit der angeordneten Massnahmen infrage.
Risikokommunikation zu COVID-19 in den Medien
(20.08.2020)
Selbst in den Leitmedien wurden zur Beschreibung des Infektionsrisikos über Monate lediglich Fallzahlen ohne Bezugsgrößen und unter Verwendung unpräziser Bezeichnungen benutzt, etwa „Bisher gibt es X Infizierte und Y Todesfälle“. Dabei wird nicht zwischen Testergebnissen, Diagnosen, Infektionen und Erkrankungen differenziert. Üblicherweise handelt es sich um „gemeldete positive Testergebnisse“. Dabei bleibt unklar, ob das Testergebnis richtig positiv ist, also eine Infektion mit SARS-CoV-2 tatsächlich anzeigt. Auch wäre jeweils relevant, ob und wie schwer die Personen erkrankt sind. Diagnosen sind noch keine Krankheiten. Gerade für COVID-19 wäre wichtig zu wissen, wie viele Personen tatsächlich so krank sind, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Die immer noch genutzte Aussage „Heute gab es X Infektionen“ ist falsch, da die Gesamtzahl der Infizierten unbekannt bleibt. Dazu bräuchte es eine zeitgleiche vollständige Testung einer repräsentativen Stichprobe aus der Bevölkerung Eine korrekte Formulierung könnte lauten: „Heute wurden XY neue positive Testergebnissegemeldet.“ Und „Die Anzahl der Testungen hat sich in der letzten Woche von AA auf BB erhöht.“
Die tägliche Berichterstattung der gemeldeten Fälle ist kaum interpretierbar, wenn nicht bekannt ist, wie viele Tests bei welchen Personen durchgeführt wurden. Je mehr getestet wird,umso häufiger finden sich auch richtig oder falsch positiv getestete Personen (Lühmann D, KVJ Hamburg Sep/2020). Je häufiger gesunde und beschwerdefreie Menschen untersucht werden, umso eher gibt es auch positive Ergebnisse von fraglicher Bedeutung. Die falsch-positiv-Rate müsste dementsprechend erwähnt werden.
Wie die Berechnung der Opferzahlen weltweit zustande kommt
(15.04.2020)
Am 20. März hatte die Weltgesundheitsbehörde W.H.O. einen „Interims-Leitfaden“ herausgegeben. Original-Titel: „Global surveillance for COVID-19 caused by human infection with COVID-19 virus“. In diesem legte die W.H.O. drei Kategorien von Krankheitsfällen fest:
Verdachtsfälle („suspect case“)
vermutete Fälle („probable case“)
bestätigte Fälle („confirmed case“)
Als „Verdachtsfälle“ definierte die W.H.O.. neben vielen anderen hochinteressanten Parametern, u.a. alle Personen mit „akuter Atemwegserkrankung“, die mit „einem bestätigten oder vermuteten Fall“ in Kontakt gewesen waren – bis zu vierzehn Tage vor dem Auftreten von Symptomen.
Und als „vermutete Fälle“ definierte die W.H.O alle Fälle, in denen Testergebnisse nicht schlüssig waren, sowie alle „Verdachtsfälle“ die nicht getestet wurden.
Das kann man schon als genial bezeichnen.
Und dann wies die W.H.O. alle Gesundheitsbehörden weltweit an, „vermutete und bestätigte Fälle“ an sie zu melden. Zitat:
„Die WHO fordert die nationalen Behörden auf, vermutete und bestätigte Fälle von COVID-19-Infektionen innerhalb von 48 Stunden nach der Identifizierung zu melden“
Original:
„WHO requests that national authorities report probable and confirmed cases of COVID-19 infection within 48 hours of identification“
Spätestens jetzt müsste allen klar sein, warum seit diesem W.H.O.-Leitfaden vom 20. März weltweit die Zahlen von COVID-Kranken gestiegen sind.
Ebenso dürfte klar sein, dass der am 4. März von der U.S-Bundesbehörde C.D.C. herausgegebene Leitfaden schlicht dem der W.H.O.vom 20. März folgte.
Jetzt zu den Todesfällen………
Große Lücken im Narrativ der Corona-‚Spitzen‘
Wir stehen vor dem größten Angriff auf unsere bürgerlichen Freiheiten in unserem Leben. Der Virus ist real, aber die Reaktion der Regierung ist politisch und totalitär.
Corona-Hotspots: Merkel für Ausreisesperren
Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) hatte die Maßnahme zuvor ins Spiel gebracht, um Infektionsherde bei Unternehmen oder Krankenhäusern zu finden. Es sei sinnvoller anzuordnen, „jetzt bleiben hier in dieser Region mal alle zuhause“, sagte er dem Sender RTL/ntv.
Exporte brechen um fast 30 Prozent ein
Die deutschen Exporte sind wegen der Corona-Rezession bei vielen wichtigen Handelspartnern auch im Mai massiv eingebrochen. Die Unternehmen lieferten Waren im Wert von 80,3 Milliarden Euro ins Ausland und damit 29,7 Prozent weniger als vor einem Jahr, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag mitteilte.
Exporte im Mai 2020: +9,0 % saisonbereinigt zum April 2020
In die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wurden im Mai 2020 Waren im Wert von 42,4 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 38,4 Milliarden Euro von dort importiert. Gegenüber Mai 2019 sanken die Exporte in die EU-Staaten um 29,0 % und die Importe aus diesen Staaten um 25,2 %. In die Staaten der Eurozone wurden im Mai 2020 Waren im Wert von 29,9 Milliarden Euro (-29,1 %) exportiert und Waren im Wert von 26,7 Milliarden Euro (-25,2 %) aus diesen Staaten importiert. In die EU-Staaten, die nicht der Eurozone angehören, wurden im Mai 2020 Waren im Wert von 12,5 Milliarden Euro (-28,6 %) exportiert und Waren im Wert von 11,7 Milliarden Euro (-25,3 %) von dort importiert.
Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2
(26.06.2020)
Für eine labordiagnostische Abklärung des Verdachts auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 wurden PCR-Nachweissysteme entwickelt und validiert. Nähere Angaben sind über die Webseite der WHO zu Coronaviren bzw. der Foundation for Innovative New Diagnostics verfügbar.
Es steht inzwischen eine Reihe von kommerziellen Testsystemen mit hoher Spezifität zur Verfügung. Eine Testung ist indiziert, wenn aufgrund von Anamnese, Symptomen oder Befunden ein Verdacht besteht, der mit einer SARS-CoV-2 Infektion (COVID-19) vereinbar ist (…)
Wie die Berechnung der Opferzahlen weltweit zustande kommt
(15.04.2020)
Die Weltgesundheitsbehörde W.H.O. zählt auch vermutete „Corona-Tote“ als solche. Die U.S.-Seuchenbehörde C.D.C. gibt einen Leitfaden für das kreative Ausfüllen von Sterbeurkunden heraus und lässt Verdachtsfälle in die Statistiken mit CORVID-19-Opfern einfließen und so in die Höhe sausen. Neben den Regierungen in Italien und Deutschland lässt auch die U.S.-Regierung alle Toten mit Coronavirus als Tote durch Coronavirus zählen. Und die Johns-Hopkins-Universität bezieht ihre Daten „hauptsächlich“ von einer Webseite in China, welche neben „lokalen Medien“ wiederum die Johns Hopkins Universität selbst und die W.H.O. als Quelle angibt.
Und selbst das ist noch nicht alles.
Österreich: Finanzvermögen sprunghaft gestiegen
Knapp 47.000 Dollar-Millionäre (880.000 Euro) zählt BCG in Österreich, sie halten 55 Prozent der Finanzvermögen. Auch weltweit halten die Millionäre mehr als die Hälfte aller Finanzvermögen. Gemessen werden Finanzvermögen der erwachsenen Bevölkerung in Dollar ohne Immobilien und Wertsachen wie Gold.
Zensur in der Corona-Debatte
Die Freiheit des Wortes wird hierzulande sehr hochgehalten: Zumindest in der Theorie wird diese Freiheit des offenen Meinungsaustauschs als wichtiges Abgrenzungsmerkmal „des Westens“ gegenüber „den Autokratien“ dieser Welt genutzt. Die Corona-Episode ist ein harter Praxistest für diese permanent beschworene Philosophie. Das Ergebnis ist niederschmetternd: Noch immer verbunden mit den Phrasen von der hierzulande praktizierten Meinungsfreiheit erhielten in den vergangenen Wochen zahlreiche unbequeme Stimmen entweder keinen angemessenen Raum oder sie wurden im Nachhinein verunglimpft.
Nach Großdemo kein CoV-Cluster
Der deutsche Virologe, Christian Drosten, warnt dennoch vor solchen großen Versammlung. „Das heißt, wenn so eine Veranstaltung trotzdem gut geht, dann heißt das nicht, dass es das Virus nicht mehr gibt. Sondern es heißt einfach, dass wir im Moment in so einer niedrig Inzidenzlage sind, dass solche Dinge auch mal glimpflich laufen können“, sagte Drosten.
Zahl der Spitalspatienten gesunken
Von den 71 Spitalspatientinnen und -patienten befinden sich noch elf Personen (Stand: gestern, 23.00 Uhr) auf der Intensivstation, das ist eine weniger als Montagvormittag.
Fast gleich viele Erkrankte wie vor sieben Tagen
78 Menschen werden aktuell im Spital behandelt, zwölf davon befinden sich auf der Intensivstation, drei weniger als am Vortag. Die Zahl der Todesfälle laut Definition des Epidemiologischen Meldesystems (EMS) blieb mit 656 unverändert.
Wie die Berechnung der Opferzahlen weltweit zustande kommt
(15.04.2020)
Die Weltgesundheitsbehörde W.H.O. zählt auch vermutete „Corona-Tote“ als solche. Die U.S.-Seuchenbehörde C.D.C. gibt einen Leitfaden für das kreative Ausfüllen von Sterbeurkunden heraus und lässt Verdachtsfälle in die Statistiken mit CORVID-19-Opfern einfließen und so in die Höhe sausen. Neben den Regierungen in Italien und Deutschland lässt auch die U.S.-Regierung alle Toten mit Coronavirus als Tote durch Coronavirus zählen. Und die Johns-Hopkins-Universität bezieht ihre Daten „hauptsächlich“ von einer Webseite in China, welche neben „lokalen Medien“ wiederum die Johns Hopkins Universität selbst und die W.H.O. als Quelle angibt.
Und selbst das ist noch nicht alles.
Nur mehr 116 Menschen in Spitalsbehandlung
Die Gesamtzahl der Patientinnen und Patienten in Intensivbehandlung bleibt bei 32,
Zahl der Erkrankten sinkt weiter
Ausschlaggebend ist die Definition des Epidemiologischen Meldesystems (EMS). Die Gesamtzahl der Patientinnen und Patienten in Intensivbehandlung erhöhte sich von 31 auf 32.
Coronavirus: Auch das Robert-Koch-Institut übernimmt „vermutete“ Fälle und Todesfälle in seine Statistiken
(21.04.2020)
Am 22. März setzen Bundesregierung und Landesregierung in einer Videokonferenz das Grundgesetz außer Kraft und verhängten die allgemeinen Verbote, die hier nicht alle aufgezählt werden sollen.
Am 23. März schickte das „Deutsche Institut für Medizinische Information und Dokumentation“ (DIMDI), welches dem Gesundheitsministerium von Jens Spahn und damit der Regierung unterstellt ist, eine Meldung mit der Überschrift „U07.2 kodiert Verdacht auf COVID-19“ heraus und wies diesbezüglich an:
„Benutze diese Schlüsselnummer, wenn COVID-19 klinisch-epidemiologisch bestätigt ist und das Virus nicht durch Labortest nachgewiesen wurde oder kein Labortest zur Verfügung steht.“
Dies entsprach eins zu eins den W.H.O.-Vorgaben.
Auch den Umgang mit Todesfällen und Statistiken übernahm das Regierungsinstitut DIMDI von der W.H.O., praktischerweise in einer Übersetzung:
„COVID-19 –Kodierregeln für die Mortalität in der ICD-10 [bereitgestellt von der Weltgesundheitsorganisation (WHO)]
Beide Kategorien, U07.1 (COVID-19, Virus nachgewiesen) und U07.2 (COVID-19, Virus nicht nachgewiesen), sind für die Kodierung der Todesursache (Grundleiden) zugelassen.“
Am 25. März vermeldete das Robert-Koch-Institut in einem Situationsbericht:
„Das DIMDI hat einen neuen ICD-Code für den Verdacht auf COVID-19 eingeführt:
– U07.1 (COVID-19, Virus nachgewiesen ): Schlüsselnummer, wenn COVID-19 durch einen Labortest nachgewiesen ist, ungeachtet des Schweregrades des klinischen Befundes oder der Symptome.
– U07.2 (COVID-19 o.n.A., Virus nicht nachgewiesen): Schlüsselnummer, wenn COVID-19 klinisch-epidemiologisch bestätigt ist und das Virus nicht durch Labortest nachgewiesen wurde oder kein Labortest zur Verfügung steht.“
#coronavirus #COVID19 #Deutschland 23. #Mai 2020 180,167 cases isgesamt, ~ 160,300 bereits genesen 11,496 derzeit Erkrankte 8,371 Verstorbene
Zahl der Erkrankten sinkt weiter
760 Menschen sind derzeit (Stand: heute, 11.00 Uhr) laut Gesundheitsministerium am Coronavirus erkrankt.
Sterbefälle – Fallzahlen nach Tagen, Wochen, Monaten, Altersgruppen und Bundesländern für Deutschland 2016 – 2020
Deutschland 2016 Kalenderwoche 17 Insgesamt:
17 053
Deutschland 2017 Kalenderwoche 17 Insgesamt:
17 634
Deutschland 2018 Kalenderwoche 17 Insgesamt:
17 093
Deutschland 2019 Kalenderwoche 17 Insgesamt:
17 849
Deutschland 2020 Kalenderwoche 17 Insgesamt:
17 974
Sterblichkeit in Deutschland leicht erhöht
In der Woche zwischen 20. und 26. April starben demnach in Deutschland mindestens 17.974 Menschen. Das waren 882 Fälle weniger als in der Woche davor und drei Prozent mehr als im Durchschnitt der vier Vorjahre.
Statistik Austria schickt Aussendungen vorab ins Kanzleramt
„Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sind das höchste Gut der amtlichen Statistik. Schon der Anschein einer Einflussnahme oder Bevorzugung einzelner Akteure würde das große Vertrauen, das die Statistik Austria genießt, massiv schädigen“, kritisierte er.
„unfassbare Irreführung der Bürger“
(11.05.2020)
Es ist ein echter Skandal, dass das RKI nach wie vor bei der Schätzung der Reproduktionszahl R den Faktor der Testanzahl nicht berücksichtigt. Denn dann würde man nicht nur sehen, dass das R in Wirklichkeit im März kaum gestiegen ist, sondern auch, dass das R aktuell in Wirklichkeit weiter sinkt.
Meiner Meinung nach müsste man diese Punkte so breit wie möglich und sobald wie möglich in die Öffentlichkeit tragen. Deswegen wäre meine Bitte an Sie, dass Sie all Ihre Kontakte nutzen, um das in den Medien richtigzustellen. Ich habe bereits all meinen Medienkontakten entsprechend geschrieben.
Herzliche Grüße
Christof Kuhbandner
Prof. Christof Kuhbandner, Inhaber des Lehrstuhls für Pädagogische Psychologie VI. der Uni Regensburg,
Berlin setzt eigene Obergrenze bei Neuinfektionen
Alle aktuellen Maßnahmen seien zunächst bis zum 5. Juni terminiert, betonte Müller.
Corona-Zahlen – warum reden wir nicht von den „aktiv Erkrankten“?
Während wir zur Zeit in Deutschland 170.508 „bestätigte Coronavirus-Fälle“ haben, beträgt die Zahl der „aktiv“, also zur Zeit, an Covid-19 Erkrankten jedoch nur 15.775 – also noch nicht einmal ein Zehntel der Gesamtfallzahl – Tendenz seit Ostern stetig sinkend. Warum fristet diese Angabe nur ein Schattendasein und wird in täglichen Nachrichtensendungen nicht vermeldet?
Corona-Krise in Deutschland: R-Wert steigt weiter
(10.05.2020)
Die Virus-Ansteckungsrate in Deutschland ist nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) den zweiten Tag in Folge wieder über den kritischen Wert von eins angestiegen. Das RKI teilte in seinem aktuellen Lagebericht mit, die Reproduktionsrate (R) werde aktuell auf 1,13 geschätzt. Am Samstag betrug der R-Wert noch nach 1,1.
COVID-19 Verdacht: Testkriterien und Maßnahmen: Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte
(06.05.2020)
Testkriterien:
– Akute respiratorische Symptome jeder Schwere und/ oder Verlust von Geruchs-/ Geschmackssinn bei ALLEN Patienten unabhängig von Risikofaktoren
– Kontakt zu bestätigtem COVID-19 Fall bis max. 14 Tage vor Erkrankungsbeginn UND jegliche mit COVID-19 vereinbare Symptome (www.rki.de/covid-19-steckbrief)
(…)
Die Testkriterien des RKI für #COVID19 wurden zeitnah zu den Lockerungen des shut downs ebenfalls gelockert. Ich darf als Hausärztin nun viel mehr Patienten testen, das ist gut. Es wird aber die Interpretation erschweren, wenn die Fallzahlen wieder ansteigen. #Coronatagebuch
(07.05.2020)
Coronavirus: Auch das Robert-Koch-Institut übernimmt „vermutete“ Fälle und Todesfälle in seine Statistiken
(21.04.2020)
Am 22. März setzen Bundesregierung und Landesregierung in einer Videokonferenz das Grundgesetz außer Kraft und verhängten die allgemeinen Verbote, die hier nicht alle aufgezählt werden sollen.
Am 23. März schickte das „Deutsche Institut für Medizinische Information und Dokumentation“ (DIMDI), welches dem Gesundheitsministerium von Jens Spahn und damit der Regierung unterstellt ist, eine Meldung mit der Überschrift „U07.2 kodiert Verdacht auf COVID-19“ heraus und wies diesbezüglich an:
„Benutze diese Schlüsselnummer, wenn COVID-19 klinisch-epidemiologisch bestätigt ist und das Virus nicht durch Labortest nachgewiesen wurde oder kein Labortest zur Verfügung steht.“
Dies entsprach eins zu eins den W.H.O.-Vorgaben.
Auch den Umgang mit Todesfällen und Statistiken übernahm das Regierungsinstitut DIMDI von der W.H.O., praktischerweise in einer Übersetzung:
„COVID-19 –Kodierregeln für die Mortalität in der ICD-10 [bereitgestellt von der Weltgesundheitsorganisation (WHO)]
Beide Kategorien, U07.1 (COVID-19, Virus nachgewiesen) und U07.2 (COVID-19, Virus nicht nachgewiesen), sind für die Kodierung der Todesursache (Grundleiden) zugelassen.“
Am 25. März vermeldete das Robert-Koch-Institut in einem Situationsbericht:
„Das DIMDI hat einen neuen ICD-Code für den Verdacht auf COVID-19 eingeführt:
– U07.1 (COVID-19, Virus nachgewiesen ): Schlüsselnummer, wenn COVID-19 durch einen Labortest nachgewiesen ist, ungeachtet des Schweregrades des klinischen Befundes oder der Symptome.
– U07.2 (COVID-19 o.n.A., Virus nicht nachgewiesen): Schlüsselnummer, wenn COVID-19 klinisch-epidemiologisch bestätigt ist und das Virus nicht durch Labortest nachgewiesen wurde oder kein Labortest zur Verfügung steht.“
Fazit:
Die Regierung befolgt die Vorgaben der „Weltgesundheitsorganisation“ und lässt das Robert-Koch-Institut auch „vermutete“ Fälle und Todesfälle als solche verkünden.
Der GenSek der #CSU ist empört, dass die #FDP eine U-Ausschuss fordert. Und nutzt den Hashtag #Covidioten. Die Union bringt bei der #Vorratsdatenspeicherung immer das Argument: Wer nichts zu verbergen hat, braucht sich auch nicht fürchten. Gilt auch für einen U-Ausschuss
(heute)
Ein #Untersuchungsausschuss zu #Corona ist notwendig, denn er wird mehr Klarheit über mögliche Versäumnisse, die Verhältnismäßigkeit des #Lockdown und die Verantwortung für den wirtschaftlichen Schaden bringen, aber damit gleichzeitig die #Verschwörungstheoretiker entlarven. #FDP
(gestern)
Wer Augen hat zu lesen, der möge lesen: Enquete, nicht Untersuchungsausschuss. Nicht sofort, sondern erst, wenn akute Gefahr gebannt ist, also nächste LP.
(heute)
“Erhebliche Versäumnisse”: FDP bringt Corona-Untersuchungsausschuss ins Spie
(gestern)
CoV: Keine Übersterblichkeit in Wien
Diese Aussage stimmt für die unter 65-Jährigen genauso wie für den Bevölkerungsteil ab 65 Jahren, der als Covid-19-Risikogruppe gilt. Und sie trifft zumindest bis inklusive der 17. Kalenderwoche, also bis zum 26. April, zu. Darüber hinaus sind die Daten, die die Statistik Austria nun infolge der Coronavirus-Krise erstmals sehr zeitnah und nicht nur jährlich liefert, noch nicht verfügbar.
gut das Heil das bemerkt hat, im Landkreis und Land hatte man keine Notbremse vorgesehen
Epidemiologische Lage in Deutschland (Datenstand 06.05.2020, 0:00Uhr)
Für 133.615 (82%) übermittelte Fälle liegen klinische Informationen vor. Häufig genannte Symptome waren Husten (50%), Fieber (41%) und Schnupfen (21%).Für 3.733 Fälle (2,8%) ist bekannt, dass sie eine Pneumonie entwickelt haben. Eine Hospitalisierung wurde bei 23.335 (18%) der 132.912 übermittelten COVID-19-Fälle mit diesbezüglichen Angaben angegeben. (…)
Insgesamt sind 6.831 Personen in Deutschland im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung verstorben (s.Tabelle 4).
Politisch motivierte Zahlen?. Kubicki stellt RKI-Angaben infrage.
Aktuelle ETH-Zahlen – Was brachte der Lockdown wirklich?
(21.04.2020)
«Bevor der Bundesrat diese sehr einschneidenden Massnahmen getroffen hat, hatten wir ein exponentielles Wachstum der Epidemie. Erst ab dem 21. März fiel die Zahl deutlich unter 1», sagt Stadler.
Bereits vor zwei Wochen zeigte die ETH Zürich sowie die Universität Bern, wie die Kurve der Reproduktionszahl im Verlauf des Monats März klar sank. Auffällig: Bereits vor dem Lockdown ab dem 17. März sank die Kurve.
Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) 14.04.2020
(14.04.2020)
Abbildung 3: Anzahl der an das RKI übermittelten COVID-19-Fälle nach Erkrankungsdatum, ersatzweise nach Meldedatum. Dargestellt werden nur Fälle mit Symptombeginn oder Meldedatum seit dem 20.02.20.
Ist der Lockdown verhältnismäßig? Nach den RKI Zahlen ist die Zahl der Neuerkrankungen bereits vor Verfügung des Lockdown (23.3.) rückläufig, d.h. Reproduktionszahl < 1; .. D.h. Lockdown war/ist wg. a. Maßnahmen/Gründe wohl nicht geeignet oder erforderlich.
(20.04.2020)
Corona: Neue Daten stellen Epidemie-Verlauf infrage
(heute)
Allerdings wird nun auch sichtbar, dass die Zahl der Neuerkrankungen schon zurückging, als am 23. März die Kontaktbeschränkungen verhängt wurden.
Bisher sah es anhand der Meldedaten so aus, dass diese Trendwende erst zwei Wochen später kam.
Ein Drittel aller Corona-Toten in Alteneinrichtungen
(22.04.2020)
Das entspricht etwa einem Drittel aller gemeldeten Todesfälle, wie das Robert-Koch-Institut auf Anfrage von NDR Info mitteilte. 17 Prozent aller infizierten Bewohner sind gestorben, also fast jeder fünfte.
Die Zahlen dürften allerdings erheblich höher liegen, da bei 41 Prozent aller Todesfall-Meldungen Angaben fehlten, in welchen Einrichtungen die Infektionen festgestellt wurden. 966 der 4.600 Todesfälle können nicht zugeordnet werden.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz wies zudem darauf hin, dass auch diejenigen Todesfälle nicht mitgezählt wurden, bei denen Altenheimbewohner in Krankenhäusern starben.
Coronavirus: Auch das Robert-Koch-Institut übernimmt „vermutete“ Fälle und Todesfälle in seine Statistiken
Professionellen Lügnerinnen und Lügnern kann man nicht vorwerfen, dass sie nur ihren Job machen.
Man muss vielmehr der Bevölkerung vorwerfen, dass sie zu dumm zum Bedienen einer Suchmaschine und unfähig zur Demokratie ist.
Cuomo gegen Trump: „Unser Fehler war, Ihren Zahlen zu glauben“
Die Prognosezahlen seien riesig gewesen, und jetzt behaupte Trump, er, Cuomo, habe sich auf falsche Zahlen verlassen. Aber: „Es waren Ihre Zahlen, Herr Präsident! Unser einziger Fehler war, Ihren Zahlen zu glauben. Wenn das so ist, bin ich schuldig. Aber ich dachte, wir sind auf der sicheren Seite, wenn wir Ihnen glauben. Diesen Fehler werde ich nicht noch einmal machen.“
Wie die Berechnung der Opferzahlen weltweit zustande kommt
Die Weltgesundheitsbehörde W.H.O. zählt auch vermutete „Corona-Tote“ als solche. Die U.S.-Seuchenbehörde C.D.C. gibt einen Leitfaden für das kreative Ausfüllen von Sterbeurkunden heraus und lässt Verdachtsfälle in die Statistiken mit CORVID-19-Opfern einfließen und so in die Höhe sausen. Neben den Regierungen in Italien und Deutschland lässt auch die U.S.-Regierung alle Toten mit Coronavirus als Tote durch Coronavirus zählen. Und die Johns-Hopkins-Universität bezieht ihre Daten „hauptsächlich“ von einer Webseite in China, welche neben „lokalen Medien“ wiederum die Johns Hopkins Universität selbst und die W.H.O. als Quelle angibt.
Und selbst das ist noch nicht alles.
Sterblichkeit viel geringer. Heinsberg-Studie enträtselt Coronavirus.
Im Kreis #Heinsberg (NRW) war das erste #Coronavirus-Epizentrum in Deutschland. Dort wir der Ausbruch nun wissenschaftlich untersucht.
#Gangelt @hendrikstreeck
@UniBonn
Zweifel an Corona-Fallzahlen: Will das RKI Obduktionen verhindern?
Es wäre Gesundheitsämtern also durchaus möglich, Obduktionen anzuordnen – als klinische Autopsien, also nicht als gerichtliche Leichenöffnung oder „Verwaltungssektionen“. Die Kapazitäten für solche Obduktionen wären in Deutschland vorhanden, meint Verbandspräsident Bürrig gegenüber tagesschau.de.
Coronavirus: Regierung ignoriert grundlegende Daten
Dazu kommt, dass die Falldefinition und die Testkriterien mitten in der Stagnationsphase, am 24. März, durch das RKI geändert wurden (die alte Definition findet man hier, die neue hier), was einen Vergleich der Zahlen vor und nach dem 24. März massiv erschwert, wenn nicht unmöglich macht. Auf Anfrage von Multipolar, aus welchem sachlichen Grund die Falldefinition geändert wurde und warum gerade zu diesem Zeitpunkt, sowie, welche Fälle nach der neuen Definition zusätzlich erfasst werden, antwortete die Pressestelle des RKI trotz mehrfacher Nachfrage nicht.