(2. Juli 2016)
Erlaubt war dem B.N.D. das vollständige Kopieren an den Netzknoten, auch am Frankfurter DE-CIX, spätetens durch die im November 2005 erneut verschärfte Regierungsverordnung „Telekommunikations-Überwachungsverordnung“ (TKÜV). Darunter fielen auch „inländische Fernmeldenetzknoten, die jeweils mit einem ausländischen Netzknoten zusammengeschaltet sind“ und „vom und in das Ausland“ geführter Telekommunikationsverkehr (Zitat Bundesverfassungsgericht, Beschluss 1 BvL 7/08, 13.05.2009).
Der Bundestag, natürlich auch „Linke“ und „Grüne“, wusste davon spätestens seit 2012.
Welche Luftnummer auch die DE-CIX Management GmbH und ihr Beirat Klaus Landefeld repräsentieren, mag man der Tatsache entnehmen, dass Landefeld nun hinsichtlich des Raubkopierens des deutschen Staates am größten Telekommunikations-Knoten auf dem Planeten von einer „Legalisierung im Nachhinein“ redet, aber im April 2015 genau gegen diese bislang angeblich illegale Praxis des B.N.D. vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen wollte. Bereits damals hieß es unter der Presseerklärung:
„Eine Klage wurde aber noch nicht beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. “
Sie wurde auch nie eingereicht.
(…)
Dies dürfte – rein theoretisch, natürlich – auch der Hintergrund von dieser oder jener Spionage-Affäre sein. Einzelne Funktionäre oder Referate / Abteilungen im Apparat haben die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen bzw die Telekommunikation offenbar nicht nur ins Ausland an alle möglichen „Partnerdienste“, sondern natürlich auch im Inland gestreut – mutmaßlich auch an rechtsextreme Gruppen oder andere assozierte Kräfte. Oder sie haben die raubkopierten Daten einfach meistbietend auf eigene Rechnung verkauft.
Klaus Landefeld, Betreibergesellschaft des Frankfurter Internetknotens DE-CIX, am 26. März 2015 im „Untersuchungsausschuss“, Protokoll Netzpolitik.org:
„Einzelabgriff geht immer. BND hat Rechtsauffassung, dass Transitverkehre weitergegeben werden können. Da wird erst Hinterher ein Bild daraus. E-Mail-Adresse von Verdächtigen -> Kommunikationspartner -> seine IP-Adresse -> welche Accounts -> wieder Einzelabfrage. Brauchen als Geheimdienst beides, Rohdaten und Suchbegriffe, um ein Geflecht aufzubauen und Korrelationen herzustellen. NSA: je mehr sie haben, desto besser. Google der Geheimdienste. Geschäft wie jedes andere auch. Handel mit Daten.“
Auf der untersten Ebene der Hierarchie des Apparates weltweit vernetzter „Sicherheitsbehörden“ mag dieses Auftauchen von Daten im Besitz der Polizei bei Rechtsextremen in Berlin ein Beispiel sein. Heraus kam es nur, weil die Rechtsextremen dies selbst öffentlich machten.
Die Anfang des Jahres aufgeflogene „World Check“-Datenbank von Thompson Reuters, die nach eigenen Angaben von 300 Regierungsbehörden und Geheimdiensten, 49 von 50 der weltweit größten Banken, 9 von 10 der weltweit größten „Rechtsfirmen“ wie Anwaltskanzleien und „Berufsvorbereitungs“-Firmen zur Durchleuchtung von Arbeitsplatzsuchenden benutzt wird, effektiv als „Schwarze Liste“ wirkt und als Kategorien neben „Konzern“, „Militär“, „Verbrechen – Drogen“ auch die Kategorie „politisches Individium“ enthält, ist ein Beispiel aus der oberen Etage der Hierarchie.